Beschwerde des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld beim Bundesverfassungsgericht

Jahrelang haben der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich, René Sternke, teilweise zusammen mit weiteren Mitgliedern des verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstands gegen Windkraft im Außenbereich, immer wieder gewählte und verantwortungtragende Vertreter des Staates (unter ihnen der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, sämtliche Mitglieder des vorigen Bundestages) darüber informiert, dass die Privilegierung der Windkraft

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Verfassungsrechtlicher Merksatz für das Klimakabinett am 20. September:

“Windkraft-Ausbau ohne Folgenabwägung wäre verfassungswidrig”  “Der Windkraftausbau lässt sich nur rechtfertigen, wenn die durch den Einsatz der Windkraft vermiedenen Umweltbeeinträchtigungen größer sind als die durch ihren Einsatz verursachten Umweltbeeinträchtigungen. Solange es eine solche konkrete Folgenabschätzung und Folgenabwägung nicht gibt, verstößt eine klimapolitische Entscheidung der Bundesregierung, welche die Weichen in Richtung

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VG Koblenz – 4 K 455/17.KO – 1. Weihnachtsgeschenk für den Artenschutz

Rotmilan verhindert Windenergieanlage Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2017, 4 K 455/17.KO Pressemitteilung Nr. 48/2017 22.12.2017 Die Klägerin, ein Unternehmen der Windenergiebranche, beantragte beim Landkreis Birkenfeld die Genehmigung für eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 138,4 m, einem Rotordurchmesser von 92 m und einer Gesamthöhe von 184,4 m in der Gemarkung Ellenberg.

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