Lobbyismus und Ideologie töten (auch) den kritischen Geist 

Corona – Eine Chance für den wissenschaftlichen Verstand für Nachhaltigkeit und die untergehende Soziale Marktwirtschaft

Prof. Werner Mathys

“Im Bereich der Energiepolitik bestünde jetzt Gelegenheit dafür, Mehrheiten zu organisieren, um die Wirtschaftspolitik wieder zukunftsfähig zu machen. Lange genug haben sich teure und ineffiziente Regelungen wie ein Mehltau auf die Wirtschaft gelegt.  Damit sich nach der Krise die Wirtschaft schnell erholen kann, müssen wir bereits jetzt vom Krisen- in den Wiederaufbaumodus umschalten.  Die Folgen der Corona-Krise werden so dramatisch sein, dass es einer grundlegenden Neuausrichtung von Energie- und Umweltpolitik im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft bedarf.”

Prof. Werner Mathys

Lesen Sie dazu seine

“Gedanken zur Gestaltung einer zukunftsfähigen wirtschaftlichen und ökologischen Energiegewinnung in Deutschland”

Deutschland verliert mit dem planwirtschaftlichen, subventionsgesteuerten und teuren EEG im nationalen Alleingang die Wettbewerbsfähigkeit bei gleichzeitigem Verlust der Versorgungssicherheit und schlechter Effizienz bei der Reduktion der Emissionen von CO2.

Download: https://www.windwahn.com/wp-content/uploads/2020/06/Gedanken-Mathys-250520.pdf

Wo lassen Sie denken? Vertane Chancen verhindern!

Auch Björn Peters hat für seine  DAV-Kolumne “Die Energiefrage”  eine Fülle von Anregungen notiert, die Gehör finden sollten, bevor der von Lobbyisten und ihrem ideologisierten Fußvolk bei unserer willigen Politik eingeforderte und vorformulierte Wahnsinn der Zerstörung der Natur mit ihrer Artenvielfalt, der Landschaften und des Sozialgefüges in Gesetzen verabschiedet wird.
Mit Dank an beide Autoren!
JR

Zehn Forderungen: Neustart in der Energie- und Umweltpolitik jetzt angehen!

Die Energiefrage #72 von Dr. Björn Peters

Leseprobe:
“2. Das EEG ist mit sofortiger Wirkung zu streichen. Sämtliche Umgebungsenergien, die heute noch mit dem EEG gefördert werden, können in den Markt zu entlassen werden – sie benötigen nach 30 Jahren der Förderung keinen „Welpenschutz“ mehr. Der Zubau von Umgebungsenergie grundsätzlich kann weiterhin erlaubt bleiben, aber ohne Einspeisevorrang und Festvergütung über lange Laufzeiten. §51 EEG ist für Altanlagen insofern abzuändern, dass bei negativen Börsenpreisen von mehr als fünfstündiger Dauer die Anlagenbesitzer nicht nur keine Vergütung bekommen, sondern eine Belastung in Höhe der negativen Strompreise. Dies würde eine Einspeisung von Geister- und Müllstrom effektiv verhindern und den Einspeisevorrang von Altanlagen auf Zeiten begrenzen, in denen Strom etwas wert ist. Die gestiegenen Netzentgelte müssen verursachergerecht auch auf die Betreiber von Wind- und Solarkraftwerken umgelegt werden.”

https://deutscherarbeitgeberverband.de/Artikel.html?PR_ID=844&Title=Zehn%20Forderungen:%20Neustart%20in%20der%20Energie-%20und%20Umweltpolitik%20jetzt%20angehen!