Fachlich betrachtet
Die Beurteilung des unabhängigen Schallfachmanns Sven Johannsen, GuSZ
*1) Zur Aussage des Herrn Wust
Die
Aussage des juristischen Beiratsmitglieds des BWE, Bernd
Wust, ist fachlich gesehen Quatsch, um es bodenständig
auszudrücken.
Nachts haben wir meteorologisch bedingt
eine ganz andere Schallausbreitung als am Tage!
In Bezug auf Berg-/Tal-Lagen sieht es dann wegen der Windbewegungen, am Tag in Richtung Berg und in der Nacht Richtung Tal, auch Berg-Tal-Winde genannt, noch einmal ganz anders aus.
Auch haben wir reflektionsseitig nachts ein anderen Luftschichtungsmodell als am Tag.
Das ein Bundesverband Windenergie „Jurist“ wie Herr Wust kein Schall-Fachmann ist und auch wohl kein meteorologischer Fachmann, ist ja wohl offensichtlich.
Insgesamt betrachtet aus fachlicher Sicht:
Sowohl WHO als auch
TA Lärm beziehen sich auf den A-bewerteten
Schallpegel. Die tiefen Frequenzen und der
Infraschall
(charakteristische Schallemissionen von WKA) werden
sowohl durch die WHO als
auch durch die TA Lärm zurzeit noch nicht
berücksichtigt.
Lden und LAeq – Achtung:
Nicht vergleichbare
Unterschiede in Mess- und Berechnungsgrundlagen!
Unterschiede gibt es in den Mess- und Berechnungsgrundlagen zwischen WHO und der TA Lärm, da sie teilweise auf unterschiedliche Normen (WHO: DIN ISO 1996; TA Lärm: DIN EN 60651, DIN 45641 und DIN EN 60804) und Betrachtungszeiträumen basieren.
Beispielsweise ist „ganzer Tag“ nach WHO (Lden) nicht identisch mit „tags“ nach TA Lärm.
Eine separate Empfehlung für den Betrieb von Windkraftanlagen nur für die Nacht wird von der WHO noch nicht abgegeben.
Tags nach TA-Lärm (bei uns) sind 16 Std. und dort zählt dann der Durchschnittswert (= LAeq)
Über diesen Zeitraum sollte 3 Tage lang bei unterschiedlichen Betriebs-Zyklen dann eigentlich gemessen werden…
Achtung: Irrweg
A-Filter!
Es wäre schön davon auszugehen, dass, in Anlehnung an die anderen Empfehlungen der WHO, der Nachtwert in Deutschland nach TA Lärm überall auf höchstens 40 bis 35 dB(A) festgelegt werden sollte.
Es bleibt aber erst einmal abzuwarten, was die WHO daraus macht, denn ich denke für den Nachtbereich wird es mit hoher Sicherheit KEINERLEI Empfehlung seitens der WHO geben wegen der Strafaufschläge nach Lden.
Dies entspräche ansonstem dem Richtwert für maximale Schallimmissionen für reine Wohngebiete nachts von 35 dB(A) bzw. für allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete nachts von 40 dB(A).
Wobei eine dB(A) Regelung wegen des mangelbehaften A-Filters hier gerade im Bereich von WKA Immissionen, den dominierenden Tieffrequenzbereich und erst recht den Infraschallbereich der Anlagen absolut fehlerhaft und nicht ausreichend genau darstellt.
Definition für Lden:
Schallpegel day evening night als jährliche Durchschnittsbelastung
Lden ist bei uns in Deutschland ein Wert, der i.d.R. nur für Schall-Kartierungen verwendet wird und mit Messungen, die bei uns in erster Linie das BImSchG und die TA-Lärm, sowie verschiedene EN- und DIN-Normen regeln.
Mit den bei uns real anliegenden Werten in Bezug auf Strafzuschläge, mit denen man im Lden-Bereich arbeitet, hat das Ganze herzlich wenig zu tun und ist daher fachlich nicht zu vergleichen!
Ein solcher Vergleich hinkt, denn ich kann auch nicht Äpfel mit Wassermelonen vergleichen.
Bei der Lden ist zudem der Tagesbereich viel Kürzer als bei uns definiert!!!
Die Lden-Werte in der WHO-Guideline aus Dänemark beziehen sich auf:
eine 24 Stunden
Messungszeit
Es wird jedoch nicht einmal gesagt, bei welchen Wind-
und meteorologisch anliegenden Werten hier gemessen und
die Immission von WKA dann beurteilt wurde.
Zudem sagt die Lden-Regelung folgendes:
- In der Zeit von 19:00 bis 23:00 wird ein Zuschlag von 5 dB(A) zum Messwert in dieser Zeitspanne aufgeschlagen.
- In der Zeit von 23:00 bis 07:00 wird ein Zuschlag von 10 dB(A) zum Messwert in dieser Zeitspanne aufgeschlagen.
- Hierdurch wird die besondere Empfindlichkeit der Menschen während der Abend- und Nachtstunden berücksichtigt.
Annahme-Berechnungen
Annahme 1:
Eine WKA und die entsprechenden
Schall-Vorbelastungen halten gerade die Vorgaben nach TA Lärm für ein Kern-, Dorf- und
Mischgebiet ein, also tags 60 dB(A), nachts 45 dB(A).
Dann würde sich nachfolgender WHO-Wert Lden ergeben:
12 x 60 dB(A) + 4 x 60 dB(A) +4 x 45 dB(A) + 4 x 45 dB(A) + 5 dB(A) + 10 dB(A) = 720 dB(A) + 240 + 180 dB(A) + 5 dB(A) + 10 dB(A) = 1335 dB(A) oder auf 24 Stunden bezogen = 55,6 dB(A) Lden.
Die WHO-Empfehlung wäre deutlich überschritten.
Annahme 2:
Eine WKA und die entsprechenden Schall-Vorbelastungen halten die Vorgaben nach TA Lärm für ein Kern-, Dorf- und Mischgebiet so ein, dass sowohl tags als auch nachts durch die WKA die 45 dB(A) nicht überschritten werden (mögliche Argumentation von WKA-Betreibern).
Dann würde sich nachfolgender WHO-Wert Lden ergeben:
12 x 45 dB(A) + 4 x 45 dB(A) +4 x 45 dB(A) + 4 x 45 dB(A) + 5 dB(A) + 10 dB(A) = 540 dB(A) + 180 dB(A) +180 dB(A) + 180 dB(A) + 5 dB(A) + 10 dB(A) = 1095 dB(A) oder auf 24 Stunden bezogen = 45,6 dB(A) ) Lden.
Die WHO-Empfehlung wäre hier nur knapp überschritten. Da tagsüber stets mehr als 45 dB(A) auf die Bewohner einwirken, ist diese Beispielrechnung unrealistisch.
Der tatsächliche Wert wird näher bei 55 dB(A) Lden liegen.
Annahme 3:
Eine WKA und die
entsprechenden Schall-Vorbelastungen halten gerade die
Vorgaben nach TA
Lärm für ein allgemeines Wohn-, bzw. Kleinsiedlungsgebiet
ein, also tags 55 dB(A), nachts 40 dB(A)
Dann würde sich nachfolgender WHO-Wert Lden ergeben:
12 x 55 dB(A) + 4 x 55 dB(A) +4 x 40 dB(A) + 4 x 40 dB(A) + 5 dB(A) + 10 dB(A) = 660 dB(A) + 220 dB(A) +160 dB(A) + 160 dB(A) + 5 dB(A) + 10 dB(A) = 1215 dB(A) oder auf 24 Stunden bezogen = 50,6 dB(A) Lden.
Die WHO-Empfehlung wäre ebenfalls deutlich überschritten.
Diese Beispielrechnungen zeigen
deutlich, dass die Richtwerte nach TA Lärm zu hoch
angesetzt sind.
Die Empfehlungen der WHO in Deutschland müssten so
umgesetzt werden, dass die Richtwerte für alle
Wohnbereiche,
also für alle Menschen auf 35 dB(A) festgelegt werden.
Aber, auch in Bezug auf die vorgenannten Annahmen, ist das auch mit Vorsicht zu genießen, da die WHO in Ihrer Richtlinie nur rein auf den Tageswert reflektiert und ein dortiger anteiliger Lden-Werteigentlich dann unserem LAeq-Wert entspricht. Denn der LAeq ist unser A-Pegel auf Zeit betrachtet, also die durchschnittliche Schallbelastung und hier zählt bei uns „die lauteste Stunde“ als gemittelter Std.-Wert!
Mit der Aussage: “Die Belastungen durch periodischen Lärm mit ‘Exzessiver Amplituden Modulation’ – EAM und Auswirkungen von tieffrequentem und Infraschall bzw. von Körperschall auf den Menschen fanden bedauerlicherweise gar keine Beachtung…”,hast Du in Ergänzung zu meinen Ausführungen fachlich voll ins Schwarze getroffen!
Übrigens:
Im Moment bin ich gerade in dieser Angelegenheit dabei, mich fachlich per Email mit Prof. Henrik Möller aus Dänemark (hier und hier)auszutauschen und auch er kann unsere derzeitige Regelung in Deutschland kaum verstehen und nachvollziehen. Auch er hat zur empfehlenden WHO-Guideline einige fachliche Bedenken..