Klagen für den Artenschutz – Investitionen in die Natur

Verwaltungsgericht stoppt Windkraftanlagen in Beckedorf und Bad Nenndorf in Niedersachsen

Aus dem EUROPATICKER aktuell, Montag, 02. Juli 2018

“Der Landkreis Schaumburg hat es im Genehmigungsverfahren zu Unrecht unterlassen, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen”

NDS
Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. hat vor dem Landgericht gegen einen Bescheid geklagt, mit dem der Landkreis Schaumburg eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen in den Gemeindegebieten von Beckedorf und Bad Nenndorf erteilt hat.
Die Bürgerinitiativen führten an, dass die Anlagen nicht mit dem Artenschutz zu vereinbaren seien.
Zuvor hatte der Landkreis die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung verneint – zu Unrecht!

Artikel lesen:
http://www.umweltruf.de/2018_PROGRAMM/news/news3.php3?nummer=4229

oder
https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/12-ka-ordnet-aufschiebende-wirkung-der-klage-gegen-genehmigung-von-windkraftanlagen-in-beckedorf-und-bad-nenndorf-an-166194.html

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