Tötung von geschützten Vögeln im großen Stil genehmigt

Nordwest Zeitung

von Marco Seng

Der Kreis Wesermarsch hat gleich für zwölf Windparks Ausnahmegenehmigungen erteilt, der Kreis Oldenburg für zehn.

WEA-Opfer Seeadler – (c) Wildtierauffangstation Struck

Auch in den Kreisen Vechta, Leer und Aurich gibt es solche Ausnahmen.

Mäusebussard, Turmfalke und der Große Brachvogel müssen sich in Acht nehmen: Damit im Nordwesten neue Windparks entstehen können, geht es ihnen nun an den Kragen.
[…]
Nach Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, geschützte Arten zu fangen, zu verletzten, zu töten, zu stören oder der Population zu schaden. Experten gehen davon aus, dass jährlich tausende Vögel durch Windräder getötet werden.

Laut Ministerium können Ausnahmen aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ genehmigt werden. Dazu zählen auch wirtschaftliche oder soziale Interessen.

Alles lesen:
https://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/vogeltoetung-fuer-windparks-genehmigt_a_31,2,3464812308.html
Mit Dank an den Autor Marco Seng, der immer wieder kritische Themen rund um die Windkraftnutzung zur Diskussion stellt!

Diese Praxis, immer mehr unserer geschützten Arten den Profiteuren der Windkraft zur Tötung auszuliefern gibt es seit langem. Die spontane Zunahme der Anträge mit der oben beschriebenen Häufung hat Bundesumweltministerin Hendricks zu verantworten, die erst vor wenigen Monaten diese Praxis der Lockerung des Tötungsverbotes im Bundesnaturschutzgesetz § 44 zwecks massenhaften Ausnahmegenehmigungen für die Windkraftbranche, gegen die Warnungen sämtlicher Artenschützer und Naturfreunde durchgesetzt hat.
Siehe auch:
http://www.windwahn.de/index.php/naturschutz/artenschutz/petitionsuebergabe-am-montag-beratung-im-kabinett-am-mittwoch.html

“Zahlreiche Umwelt- und Tierschutzorganisationen wenden sich gegen die Pläne der Regierung. Im Zentrum der Debatte stehen Windkraftanlagen. Im Gesetzentwurft steht: Weil in Deutschland ein „öffentliches Interesse“ am Ausbau erneuerbarer Energien bestehe, sollen Ausnahmen vom „Tötungsverbot“ bei Bauvorhaben hierfür besonders einfach möglich sein.”

Die Petition können Sie übrigens noch unterzeichnen!
JR


 

Ein Kommentar

  1. Es ist traurig, was hier in Deutschland passiert. Auch bei uns in Gieboldehausen sind zwei Windparkgebiete ausgewiesen und 14 Windräder mit 240 m Gesamthöhe in Planung. Im Gebiet der Samtgemeinde sind 14 Milanhorste, die vom Landkreis kartiert werden. Meines Erachtens und auch lt. Herrn Kieling (Sendung “Bedrohte Arten” ZDF) reicht ein Abstand von 1.230 m rund um den Horst nicht aus, um den Milan vor dem Tod durch Windräder zu schützen.

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