Zumindest sind die beiden Dimensionen des Vorsorgeprinzips, Risikovorsorge und Ressourcenvorsorge, Politikern und Behörden nur dann bekannt und werden berücksichtigt, wenn sie mit der Staatsdoktrin kompatibel sind. Wenn es um die goldenen Kälber der großen Transformation geht, werden diese nicht berücksichtigt, so wie auch die Artikel 2.2 und 20a des Grundgesetzes.
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