Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – Vorbereitung des nächsten Angriffs auf die Demokratie

Einschränkung des Umweltrechtes und Wegfall des Klagerechtes Bald soll darüber entschieden werden… “Den Abgeordneten von Union und SPD, die nun bald das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz im Bundestag beschließen sollen, sei gesagt: Schnelle Planung muss mit guter, fachlicher Planung einhergehen. Dazu gehört die Einhaltung des Umweltrechts und der Erhalt der Klagerechte. Hoffentlich haben

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Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz, kurz MgvG, versus Umweltverbandsklagerecht

Angedrohte Maßnahmen der Regierung zur Einschränkung von Klagen gegen das Klagerecht betroffener Bürger, klagebefugter Vereine und Umweltverbände sollen zum 31.Januar 2020 verabschiedet werden.Zunächst sollen zwölf Bauvorhaben betroffen sein. Werden die demokratischen Rechte erst einmal eingeschränkt, so können wir sicher sein, dass diese  scheibchenweise künftig weitergehend beschnitten werden, bis Interessenvertreter in

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Unabhängige Umweltverbände am besten verbieten?

Dorn im Auge des BWE: Klagen zum Natur- und Artenschutz, Drehfunkfeuer, Ausschlussgebiete der Bundeswehr und die Klagen der jüngst als Umweltvereinigungen anerkannten Verbände Eine Nachrecherche zum Portal Windmesse All in Wind brachte Lesenswertes der Rubrik Windbranchen-Zynismus zutage Lesenswerter Artikel zu den Kümmernissen der Windkraftbranche und die selbstherrliche Anmaßung im Befehlston

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Klagerecht zum Umweltschutz nutzen!

Mehr Rechtssicherheit im Umweltbereich “Behörden, Vorhaben- und Planungsträger, Bürger sowie anerkannte Umweltvereinigungen erhalten durch die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes Rechtssicherheit, welche staatlichen Entscheidungen gerichtlich überprüfbar sind. Durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Umweltverbandsklage können Umweltvereinigungen künftig bei mehr Entscheidungen als bisher die Verletzung umweltbezogener Vorschriften geltend machen. Das „Gesetz zur Anpassung

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Änderung im BauGB zur Klagebefugnis im Außenbereich

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Aktueller Begriff Klagebefugnis gegen Vorhaben im Außenbereich Der Bundesrat hat am 31. März 2017 einem Gesetz zur Novellierung des Städtebaurechts zugestimmt, das unter anderem die Einführung eines neuen § 13b Baugesetzbuch (BauGB) vorsieht. Hiernach können zeitlich begrenzt Außenbereichsflächen in einem beschleunigten Verfahren in Bebauungspläne einbezogen

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