von unserer Vorgängerseite windwahn.de übertragen – dort veröffentlicht am 09.12.2014
Der unhörbare Lärm von Windkraftanlagen
Infraschallmessungen an einem Windrad nördlich von Hannover 2004
Lars Ceranna, Gernot Hartmann & Manfred Henger
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Referat B3.11, Seismologie, Hannover
Zusammenfassung
“Im Anbetracht einer stetig wachsenden Anzahl von Windkraftanlagen und Windparks wird deren akustische Lärmemission im von Menschen nicht hörbaren Infraschallbereich für hochempfindliche Messanlagen zur Registrierung der Mikrodruckvariationen ein zunehmendes Problem. Um den von Windrädern generierten Schalldruckpegel hinsichtlich seiner Stärke in Abhängigkeit der Entfernung zu quantifizieren, wurden Infraschallmessungen mit mobilen Stationen an einem einzelnen Windrad mit horizontaler Achse vorgenommen. Die Ergebnisse der Registrierung sowie ihr erfolgreicher Vergleich mit einem theoretischen Modell zur Abschätzung des emittierten Schalls erlauben die Angabe eines Mindestabstandes, der zwischen einer Infraschallmessanlage und einem Windrad oder einem Windpark eingehalten werden muss, um ungestört Infraschallmessungen durchführen zu können. Bei diesen Modellrechnungen können bauliche Parameter der Windkraftanlagen berücksichtigt werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sind für die Auswahl geeigneter Standorte bei der Planung neuer Infraschallstationen von besonderer Bedeutung. Umgekehrt dienen sie bei bereits existierenden Messanlagen dazu, einen Bannkreis für die Errichtung neuer Windkraftanlagen auszuweisen. Dies gilt insbesondere für die deutschen Infraschallstation I26DE im Bayerischen Wald und I27DE in der Antarktis, die Teil des internationalen Überwachungssystems (IMS – International Monitoring System) zur Überwachung der Einhaltung des Atomwaffenteststoppabkommens ist.”
Infraschallmessung an 200 kW Windkraftanlage vom Typ Vestas V47 nördlich von Hannover.
Die Registrierung mit MB2000 Mikrobarometern erfolgte entlang eines etwa 2 km langen Profils
Anmerkung der Redaktion
Hier geht es um die Erkundung der angemessenen Sicherheitsabstände zu seismischen Messeinrichtungen und nicht um Sicherheitsabstände zum Schutz von Anwohnern.
Gemessen wurde an einer einzeln stehenden WKA der ersten Generation mit 200 KW und 47 m Höhe. Die Schlussfolgerungen zur möglichen Gefährdung der menschlichen Gesundheit legt die längst durch etliche Forschungen überholte Annahme zugrunde, dass das Unterschreiten der Wahrnehmungsgrenze maßgeblich sei.
Der Tatbestand, dass sich die Belastungen für die Gesundheit mit der Zunahme von Höhe, Rotorlänge und Leistung, sowie der Anzahl der WKA in einem sog. „Park”, bzw. die Anzahl der Anlagen in einer Region um ein Vielfaches erhöhen, wurde hier nicht berücksichtigt und war auch nicht das Ziel der Forschung.
Allerdings wurden diese Punkte im Hinblick auf die notwendig einzuhaltenden Abstände zu seismischen Messeinrichtungen im Verhältnis zu den damals üblichen Dimensionen von WKA berücksichtigt und die Schlussfolgerungen sind daher auch für uns heute interessant.
Neben seismologisch wichtigen Einrichtungen erfordern auch Einrichtungen der Flugsicherung wir z.B. VOR große Abstände zu Windkraftwerken. Dies versucht der BWE sogar mittels Klagen gegen die DFS (Deutsche Flug Sicherung) zu verhindern und hat dabei Verbündete in der Politik, wie z.B. den schleswig-holsteinischen Energiewende- und Umweltminister Robert Habeck, der sich die Forderungen der Windkraftlobby zueigen gemacht hat – zulasten der Bevölkerung in S-H und des Flugverkehrs.
Alles lesen:
Seismische Studie von 2013
Initial study of seismic ground vibration
data from mega-watt class wind turbines
Interim Technical Report
Für Experten…