Die drei Säulen der Aarhus-Konvention sind: Zugang zu Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung Zugang zu Gerichten Sehr geehrte Damen und Herren, das BMU aktualisiert den nationalen Umsetzungsbericht Deutschlands über die Umsetzung der Bestimmungen der Aarhus-Konvention. Die Aarhus-Konvention beinhaltet das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren zu Vorhaben mit
WeiterlesenUpdate zur EPAW-Klage von 2013 – Rückerstattung der Spenden
Nachdem das EuGH zunächst die Klage angenommen hatte, um sie dann 6 Monate später abzuweisen, mussten wir drei Jahre warten, ob die angedrohten Kosten doch noch bei der EPAW geltend gemacht würden. Der EPAW-Anwalt meint, es wäre sehr ungewöhnlich, wenn die EU der EPAW nun doch noch eine Rechnung vorlegen
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