Die drei Säulen der Aarhus-Konvention sind: Zugang zu Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung Zugang zu Gerichten Sehr geehrte Damen und Herren, das BMU aktualisiert den nationalen Umsetzungsbericht Deutschlands über die Umsetzung der Bestimmungen der Aarhus-Konvention. Die Aarhus-Konvention beinhaltet das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren zu Vorhaben mit
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