Le Figaro hat den Beitrag von Angélique Négroni am 25. Januar 2026 veröffentlicht (https://www.lefigaro.fr/actualite-france/la-justice-fait-le-lien-entre-les-problemes-de-sante-d-une-habitante-de-la-somme-et-la-proximite-d-un-parc-eolien-20260122). Der vollständige Text findet sich auch auf National Watch Wind (https://www.wind-watch.org/news/2026/01/23/la-justice-fait-le-lien-entre-les-problemes-de-sante-dune-habitante-de-la-somme-et-la-proximite-dun-parc-eolien/). Nachstehend wird unsere deutsche Übersetzung publiziert:
Die Justiz stellt die Verbindung zwischen den Gesundheitsproblemen einer Einwohnerin des Departements Somme und der Nähe eines Windparks fest
Von Angélique Négroni
Das Straßburger Gericht hat festgestellt, dass der Betrieb der Windkraftanlagen „die direkte und unbestreitbare Ursache des Stresses und der Ängeste sind“, unter denen die Klägerin leidet.
Schwindel, Schlafstörungen, Ängste, Konzentrationsprobleme, diese vielfach von Anwohnern von Windanlagen angegebenen Beschwerden sind von der Justiz in Berücksichtiung genommen worden. In einem Urteil vom vergangenen 13. November stellen die Zivilrichter des Verwaltungsgerichts stellen tatsächlich die Verbindung zwischen der Verschlechterung des Gesundheitszustandes einer Einwohnerin eines Dorfes im Departement Somme und den zwölf Windkraftanlagen her, die unmittelbar hinter ihrem Garten stehen.
„Das Gericht stellt fest, dass der Betrieb der in der Nähe der Wohnung von Madame X aufgestellten Windkraftanlagen die direkte und unbestreitbare Ursache des Stresses und der Ängste sind, unter denen die Betroffene leidet“, kann man in dem Dokument lesen. Ein Sieg für Rechtsanwalt Me Philippe Bodereau, der dieses Verfahren angestrengt hat. „Zum ersten Mal“, sagt er, „stellt man eine Verbindung zwischen dem Betrieb von Windkraftanlagenund den physischen und psychischen Gesundheitsstörungen her“. Eine Verbindung, die nicht selbstverständlich ist, denn die Beschwerden, die von denen, die unter ihnen leiden, Windturbinensyndrom genannt werden, teilen die Welt der Wissenschaft in diejenigen, die an die Kausalverbindung glauben, und diejenigen, die daran zweifeln. Die Richter haben also ihr Lager gewählt.
Laut Klägerin haben die Probleme 2009 mit der Inbetriebnahme eines Windparks in Nähe ihres Hauses begonnen. Die am Tag weiß und in der Nacht rot blinkenden Lichter an den Anlagen haben für diese ehemalige Lehrerin und ihren Mann, die sich 1985 auf dem Lande niedergelassen haben, das Ende ihrer Ruhe bedeutet. Laut Aussage des Paares sei die Situation in dem Maße unerträglich geworden, dass es sich in ein anderes ihm gehörendes Haus begeben musste, um schlafen zu können.
Den Richtern unterbreitete ausländische Studien
Die Störungen sind vor allem hörbar, versichert Philippe Bodereau. Obwohl er weiter als die zulässigen 500 Meter entfernt ist, erzeugt der Windpark, wie er sagt, einen zerstörerischen Lärm. Um die Richter zu überzeugen, legt der Rechtsanwalt den Bericht eines Neurologen vor, der seine Mandantin untersucht hat und „das allmähliche Auftreten von Kopfschmerzen, die drei Monate nach dem Bau der Windkraftanlagen begonnen haben und, wenn die Patientin sich von ihnen entfernt oder sie angehalten werden, verschwinden“, festhält. Gleichzeitig hat der Anwalt Literatur gesammelt, die die zerstörerischen Wirkungen benennen. Er zitiert insbesondere den französischen Bericht von Dr. Pierpont, der zahlreiche Lärmschädigungen erwähnt, die durch die gigantischen Anlagen hervorgerufen werden: häufiger Tinnitus, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, aber auch Gedächtnisstörungen und anhaltende Ermattung.
Ausländische Studien wurden den Richtern gleichfalls vorgelegt, wie diejenige die Dr. Nissembaum in Maine in den USA geführt hat. Letzterer stellt eine Korrelation zwischen dem Abstand der die Wohnbebauung von den Windkraftanlagen trennt, und den Gesundheitsproblemen von Schlafstörungen und Depressionen betroffener Anwohner her. Anhand der Studien erkennt man im Übrigen die Schwierigkeit, wissenschaftliche Modelle aufzustellen, denn alle stimmen darin überein, dass sie sagen, dass das Windturbinensyndrum inkonstant ist und nicht auf dieselbe Weise auf die Anwohner wirkt.
Der Rechtsanwalt legt ebenfalls die Rolle des Infraschalls dar. Diese nichthörbaren Töne haben eine Frequenz unter 20 Hertz. Außer den Schlussfolgerungen der Forscher, die diese nicht hörbaren, aber spürbaren Vibrationen anführen, hat Rechtsanwalt Bodereau auch ein Dokument vorgelegt, das von einer Institution stammt, deren Aufgabe darin besteht, Arbeitsunfälle zu verhüten. Unter dem Titel „Vorbeugung vor Berufsrisiken durch Infraschall“, stellt es fest, dass diese unhörbaren Töne, sobald eine „genügend intensive und wiederholte Exposition“ existiert, „Unwohlsein, Ermattung, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit…“ erzeugen.
Die zerstörerische Rolle des Infraschalls?
In der Wohnung der Klägerin haben die Isolierungsmaßnahmen, die in ihrem Schlafzimmer durch den Projetträger vorgenommen worden sind, nichts besser gemacht. Vielleicht daher, weil der Infraschall „sich sehr leicht von einem von einem anderen durch eine Wand getrennten Ort verbreitet“, wie in dem Dokument über die Berufsrisiken ausgeführt wird. Für den Anwalt bedeuten diese Maßnahmen übrigens die Anerkennung der Verbindung zwischen den Windkraftanlagen und ihren negativen Wirkungen. „Diese Wirkungen auf die Gesundheit der Anwohner ist umso unbestreitbarer, als der Projetträger selbst versucht hat, durch Arbeiten im Hause meiner Mandantin, die sich als vollkommen unwirksam erwiesen haben, einzugreifen. Und da es sich um sein eigenes Interesse handelt, kann man doch nicht bezweifeln, dass er das Maximum in dieser Hinsicht getan hat“, unterstreicht er. Seine Mandantin, deren Recht, für den erlittenen Schaden entschädigt zu werden, anerkannt worden ist, hat 8.300 Euro erhalten. Die Situation des Ehemannes wurde ebenfalls berücksichtigt. „Die durch meine Mandantin erlittenen Schäden hatten ihre Rückwirkung auf Letzteren und rechtfertigen, dass er 5.000 Euro erhält,´“, betont der Anwalt.
2021 hatte bereits ein Gerichtsbeschluss eine Bresche für die Anerkennung der verderblichen Wirkungen der Windkraftanlagen geschlogen. Das Appellationsgericht Toulouse hatte eine „nicht normale Nachbarschaftsstörung“ bei einem im Tarn wohnenden Paar anerkannt. Da die Anlagen als verursachend für ihren Schwindel, ihre Kopfschmerzen und ihr Gefühl der Bedrückung anerkannt worden worden waren, hatten die Kläger 100.000 Euro von dem Windparkbetreiber erhalten.
Gegenwärtig bleiben die Gesundheitsbehörden vorsichtig oder skeptisch hinsichtlich der gesundheitlichen Wirkungen der Anlagen. „Die oft angeführte Rolle des Infraschalls kann vertretbar ausgeschlossen werden“, äußerte dahingehend die Nationale Medizinakademie in einem Bericht von 2017. Die französische Agentur für Gesundheit, Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit (ANSES) ihrerseits urteilt, dass es nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand keinen Grund gebe, die Regulierung für die Errichtung von Windparks zu überprüfen. Immerhin räumt sie ein: „die potentiellen Wirkungen des Infraschall und der tieffrequenten Geräusche von Windkraftanlagen waren nur der Untersuchungsgegenstand von wenigen wissenschaftlichen Studien“. Sie empfiehlt also, „die Studien über die Beziehungen zwischen Gesundheit und Exposition an Infraschall und tieffrequenten Schall fortzsetzen“.