Ich publiziiere nachstehend die Antwort des StALU Neubrandenburg auf meine „Anfrage an Kerstin Elberskirch, Abteilungsleiterin Immissionsschutz StALU Neubrandenburg“. Anschließend folgt meine wiederholte Anfrage: Gibt es ein gültiges Schallgutachten zum Windfeld Grünz?
Schreiben des StALU vom 5. August 2024
Sehr geehrter Herr Sternke,
gerne kann ich meine Aussagen aus dem Telefonat mit Hr. Bartel Ihnen gegenüber noch einmal wiederholen.
1. „dass die Fehler, die Herr Bartel in den Genehmigungsunterlagen gefunden hat, nur unbeträchtlich seien“
Hierzu hatte ich ausgeführt, dass die Angaben im Genehmigungsbescheid maßgeblich sind. Offenbare Unrichtigkeiten / Schreibfehler können jederzeit bei Interesse eines Beteiligten gemäß § 42 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) korrigiert werden.
2. „dass während des Genehmigungsverfahrens des Windfeldes Grünz ein Mitarbeiter der Firma Windertrag in den Räumen des StALU gearbeitet habe“
Hierüber haben wir in dem Telefonat nicht gesprochen und diese Aussage ist im Übrigen nicht wahr.
3. „dass die Weiterleitung der persönlichen Daten der Einwender an den Vorhabensträger rechtmäßig sei.“
Dies beruht auf § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV. Auf die Weitergabe der Daten wird in den öffentlichen Bekanntmachungen regelmäßig hingewiesen.
Hinsichtlich Ihrer übrigen Punkte muss ich noch einmal Rücksprache mit Hr. Linke nehmen, da ich in dem Gespräch nicht dabei war. Einzig aufklären kann ich, dass die Schallprognose das Schallgutachten ist. Es wird manchmal „Prognose“ und manchmal „Gutachten“ genannt.
Aufgrund der Urlaubszeit (Hr. Linke befindet sich aktuell im Jahresurlaub und ich ab nächste Woche bis Ende August) kann eine abgestimmte Antwort hierzu leider erst im September ergehen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Elberskirch
Wiederholte Anfrage: Gibt es ein gültiges Schallgutachten zum Windfeld Grünz?
Sehr geehrte Frau Elberskirch,
Ich danke Ihnen vielmals für die freundliche und schnelle Antwort. In meiner Anfrage vom 2. August habe ich Sie gebeten, mir eine Kopie des Schallgutachtens für die zuletzt in Grünz genehmigte Windkraftanlage zuzusenden. Bei unserem Besuch im StALU Neubrandenburg wurden uns die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren dieser Anlage zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Wir erzielten die Möglichkeit, die Papiere zu fotografieren und Kopien von Ihnen anfertigen zu lassen. Es wurde mir gestattet, unter Berücksichtigung eventuell bestehender Urheberrechte Dritter die Fotografien und Kopien auf meinem Blog zu publizieren, wobei ich insbesondere die Erlaubnis erhielt, alle Papiere, dessen Urheber das StALU ist, zu veröffentlichen.
In Bezug auf das Schallgutachten habe ich nur das nachstehend reproduzierte Papier mit einem Kapitel mit der Überschrift „Haftungsausschuss und Urheberrecht“ gefunden, das Herr Bartel bereits während der Auslegung im Amt Löcknitz-Penkun fotografiert hatte. Das darin erwähnte „vorliegende Schallimmssionsgutachten“ habe ich nicht gesehen. In dem Papier heißt es: „Für die physikalische Einhaltung der prognostizierten Werte an den Immissionsorten können seitens des Gutachters keine Garantien übernommen werden.“ Damit ist das Gutachten wertlos und ungültig.
Während des Gesprächs waren der Amtsleiter Herr Linke und der Jurist Filip Kötter nicht bereit, weitere Auskünftige zu diesem Gutachten zu geben, dessen Inhalt und Gutachter geheimgehalten werden.
Meines Erachtens sollte das Genehmigungsverfahren transparent sein und wir Bürger sollten erfahren, welche Immissionen zu erwarten sind und welche Kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Werte eingehalten werden. Herr Linke sagte ausdrücklich während des Gesprächs, dass das Vertrauen der Bürger in die Behörde davon abhängt, wie sie ihre Kontrollfunktion wahrnimmt.
Ich bitte Sie um eine schnelle Antwort, weil ich diese Angelegenheit, da ich aufgrund meines Wohnorts nicht widerspruchsberechtigt bin, mit einem Schreiben an Minister Dr. Backhaus für mich zu einem Abschluss bringen und darin natürlich sorgsam unrichtige Aussagen vermeiden will. Daher bitte ich Sie höflich, mich über den Inhalt und den Ersteller des Schallgutachtens aufzuklären. Diese für die Burteilung der Einhaltung des Immissionsschutzes grundlegenden Informationen können doch nicht geheimgehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke