Windräder beeinträchtigen Landschaftsschutzgebiete nicht

Regierungspräsidium hebt Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis auf EnBW kann Planung von Windkraftanlagen in Oppenau und Lautenbach weiter vorantreiben Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat die ablehnende naturschutzrechtliche Entscheidung des Landratsamtes Ortenaukreis zu den von der EnBW geplanten Windkraftanlagen in den Landschaftsschutzgebieten „Oberes Achertal“ und „Lierbach und Kniebisstraße“ in den Gemeinden Oppenau

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