Verfassungsrechtlicher Merksatz für das Klimakabinett am 20. September:
Aufrufe 4.033 „Windkraft-Ausbau ohne Folgenabwägung wäre verfassungswidrig“ „Der Windkraftausbau lässt sich nur rechtfertigen, wenn die durch den Einsatz der Windkraft vermiedenen Umweltbeeinträchtigungen größer sind als die durch ihren Einsatz verursachten Umweltbeeinträchtigungen. Solange es eine solche konkrete Folgenabschätzung und Folgenabwägung nicht gibt, verstößt eine klimapolitische Entscheidung der Bundesregierung, welche die Weichen … Verfassungsrechtlicher Merksatz für das Klimakabinett am 20. September: weiterlesen
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