Alle Mitwirkungs- und Klagerechte für die Naturschutzinitiative e.V.

Windwahn gratuliert der NI zur bundesweiten Anerkennung!

Endlich eine weitere glaubwürdige und unabhängige Initiative in diesem Land, die ihrem Anspruch, sich für Natur- und Artenschutz einzusetzen gerecht wird.
Bitte unterstützen Sie Harry Neumann und sein NI-Team nach Ihren Möglichkeiten!
JR


PRESSEMITTEILUNG

NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) erhält die bundesweite Anerkennung

Der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) wurde durch das Umweltbundesamt die bundesweite Anerkennung nach § 3 des Umwelt-Rechts-Behelfsgesetzes (UmwRG) erteilt.

Damit erhält die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) als 100. Verband bundesweit alle Mitwirkungs- und Klagerechte einer staatlich anerkannten Umweltvereinigung.

In der Begründung des Umweltbundesamtes heißt es hierzu (auszugsweise):

„Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) „erfüllt alle Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 bis 5 UmwRG. Sie fördert nach ihrer Satzung und ihren tatsächlichen Aktivitäten vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes, indem sie sich für den Natur- und Landschaftsschutz sowie den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Emissionen einsetzt, sich hierfür mit Fachkenntnissen in Verwaltungsverfahren einbringt und Naturschutzprojekte, beispielsweise zum  Schutz der Europäischen Wildkatze, durchführt.

Zudem informiert sie die Öffentlichkeit durch Pressemitteilungen und fördert durch naturkundliche Veranstaltungen das Umweltbewusstsein der Bevölkerung. Sie bietet die Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung“ und „verfolgt gemeinnützige Zwecke“.

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http://www.naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/237-17-11-2017-pm-naturschutzinitiative-e-v-ni-erhaelt-die-bundesweite-anerkennung