Bonn: Die GröWaz-Alarmisten erwecken die Südsee-Ente erneut

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70ad00″ border_style=”solid” icon=”exclamation” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify” text_color=”#000000″]Alle zwei Jahre machen sich Tausende Wetterretter, Katastrophenapostel und Klimaalarmisten auf den Weg, um die weltweite Weltuntergangspanik am Laufen zu halten. Profitierende Lobbyisten sorgen mit Hilfe von Ideologen, “garantiert unabhängigen Klimawissenschaftlern” und schlecht recherchierenden Medien dafür, dass die lukrative Südsee-Ente niemals

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Gesetzesänderung zum Tötungsverbot

Morgen will Frau Hendricks, SPD, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vor der Sommerpause eilig durchwinken Heute erreichte uns diese Eilmeldung vom VLAB: Bundesregierung setzt Lockerung d. Tötungsverbotes f. Windkraft für morgen auf Tagesordnung “Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Mitstreiter und Naturfreunde, vollkommen unerwartet wird am morgigen Donnerstag, 22. Juni nun

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Ewige Gesundheit trotz Langzeitbeschallung?

Unbedenklichkeitserklärung fordern! Nutzen Sie die aktuelle Weichenberger-Studie zur Veränderung der Hirnaktivität durch ILFN mit ihren 118 Quellenverweisen auf andere Studien, die Information der Internationalen Gesellschaft für Umweltepidemiologie, ISEE, zur Bearbeitung der Richtlinien für Umweltlärm durch die WHO, Hunderte andere Studien zu den Schallauswirkungen von Infra-, Körper- und tieffrequenten Schall, die

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NRW wählt

Nachahmenswert – mit Dank an Herrn Pörtner! Bürgerinitiative Rödinghausen e.V…. … stellt Fragen zur Windkraft an die Spitzenkandidaten aller Parteien zur Landtagswahl … fordert von Bundesumweltministerin Hendricks eine verbindliche Erklärung zur Unbedenklichkeit des Infraschalls oder die Vergrößerung der Abstände zur Wohnbebauung

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Vorbeugender Gesundheitsschutz bei Stromleitungen

von unserer Vorgängerseite windwahn.de übertragen – dort veröffentlicht am 29.01.2016 Bauministerin Hendricks verabschiedet am 18.12.2015 Zitat: „Mit dieser Vorschrift erhalten die Vollzugsbehörden ein einheitliches Umsetzungs-, Prüf- und Bewertungsschema für den Vollzug des Minimierungsgebots. Sie können damit zeitnah und abschließend prüfen, ob die Anlagenbetreiber ihrer Pflicht zur Minimierung der Felder nachkommen.

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