Dorfgemeinschaft vor Schaden bewahren

Vierzehn etwa 240 m hohe WEA in Frettertal

Informationsveranstaltung der Interessengemeinschaft „Gegenwind Frettertal“

02.03.18

NRW: Serkenrode. Auf der Informationsveranstaltung der Interessengemeinschaft „Gegenwind Frettertal“, zu der am Donnerstag 450 Besucher in die Schützenhalle nach Serkenrode kamen, wurde deutlich, dass Windräder nicht nur Landschaft, Gesundheit und Immobilienpreise durcheinanderwirbeln.

Leseproben:

Christof Gerhard vom Bündnis „Gegenwind Südwestfalen“, der mittlerweile 52 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften angehören, referierte als Fachmann und Betroffener.
Früher bin ich mit dem Traktor über die Wiese meines Nachbarns gefahren, das darf ich heute nicht mehr. Er ist für, ich gegen die Windräder. Mich persönlich macht die Situation im Dorf traurig, denn unsere Kinder kommen nicht in ihre Heimat zurück. Wir werden unser Haus eines Tages verkaufen, allerdings müssen wir durch die Windräder einen 30-prozentigen Wertverlust hinnehmen. Und ich rede von „nur“ drei Windrädern.“ Dass im oberen Frettertal vierzehn, jeweils rund 240 Meter hohe Windräder aufgestellt werden sollen, ist schon lange kein Geheimnis mehr.

Die Besucher erfuhren, dass sich hinter der ärztlichen Diagnose „T 75.2“ ganz offiziell Gesundheitsschäden durch Infraschall von Windkraftanlangen“ verbirgt*( Anm. der Red.siehe unten!). Depressionen, Angstzustände, Tinnitus und Schlafstörungen können laut Ulrich durch Infraschall entstehen. „Lärm ist nicht nur das, was man hört. Je größer eine Windenergieanlage, umso mehr wird das Schallspektrum in den nicht hörbaren, aber spürbaren Bereich verschoben. Dagegen gibt es keinen Schutz, nur genügend Abstand kann schützen.“

Alles lesen!!
https://www.sauerlandkurier.de/kreis-olpe/finnentrop/informationsveranstaltung-interessengemeinschaft-gegenwind-frettertal-9656247.html

Mit Dank für die Info an Rubikone!!!

[box title=”” border_width=”3″ border_color=”#70ad00″ border_style=”solid” icon=”bullhorn” icon_style=”border” icon_shape=”box” align=”justify” text_color=”#000000″]Anm. der Red.:

Die Aussage, dass die Abrechnungsziffer T 75.2 “Gesundheitsschäden durch Infraschall von Windkraftanlangen” verberge, stimmt nur halb.

Windkraftanlagen werden hier nicht explizit genannt, denn die Schäden durch Infraschall können auch an anderen Infraschall emittierenden technischen Anlagen entstehen.

Der Text lautet verkürzt: “Schäden durch Vibrationen – inkl. Schwindel durch Infraschall”.

Zu “Schäden durch Vibrationen” und “Schwindel durch Infraschall” gibt es eine durch die Berufsgenossenschaften anerkannte Schwindelerkrankung T 75.2 nach ICD-Klassifikation (ICD-10-GM2010), die Diagnose der Erkrankung “Schäden durch Vibrationen” und “Schwindel durch Infraschall” kann durch Ihre behandelnden Ärzte unter dieser Ziffer abgerechnet werden.

Inhaltlich ist die Aussage korrekt und es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Vibroakustische Erkrankung VAD und möglicherweise auch das Windturbinensyndrom WTS explizit in die Liste der Symptome unter T 75.2 aufgenommen werden.

Sollten  Sie diese Symptome (oder auch andere) nach der Inbetriebnahme von WEA (oder auch anderen technischen Anlagen wie z.B. Pumpen, Klimaanlagen, Heizkraftwerke etc.) bei Ihnen auftreten, sprechen Sie Ihre behandelnden Ärzte darauf an und schildern Sie Ihre Beschwerden und Ihre Beobachtungen bzgl. der begleitenden Umstände! Stellen Sie sicher, dass Ihre Aussagen dokumentiert werden.

Sollten Ihre Ärzte in Bezug auf o.g. Erkrankungen nicht fachkundig sein, fragen Sie nach Experten für akustisch, bzw. Luftdruck bedingte Krankheiten, wie z.B. Flugmediziner oder Umweltmediziner.
JR

T75.2     Schäden durch Vibration

Inkl.:
  • Presslufthammer-Syndrom
  • Schwindel durch Infraschall
  • Traumatisches Vasospasmus-Syndrom

http://www.icd-code.de/icd/code/T75.-.html[/box]